Kinderschutz im medizinischen und therapeutischen Bereich

  • Um den Kinderschutz im medizinischen und therapeutischen Bereich stärker in den Fokus zu nehmen, hat der Saarländische Rat für Kinderschutz (SRK) eine gleichnamige thematische Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Ziel ist es, den Status quo zu analysieren, Versorgungslücken zu erkennen und nach Möglichkeit zu schließen und konkrete Impulse für das Saarland zu setzen. Das interdisziplinäre Expertengremium aus Medizin, Therapie, Sachverständigen aus Justiz und Jugendhilfe trifft sich dazu regelmäßig. Die daraus resultierenden Empfehlungen dienen als Basis für Beschlussvorlagen, die beispielsweise an den Landkreistag oder andere wichtige Akteure gerichtet werden, um den Kinderschutz landesweit nachhaltig zu verbessern.
  • Ein weiterer wesentlicher Baustein ist die Zusammenarbeit mit der Ärztekammer des Saarlandes. Gemeinsam entwickeln wir Formate für einen interkollegialen ärztlichen Austausch, der Fachkräften ermöglicht, Unsicherheiten zu klären, Erfahrungen zu teilen und Erkenntnisse aus der Praxis systematisch zusammenzuführen – insbesondere im Rahmen der laufenden Gesetzesevaluation. Seit 2025 wirken wir zudem aktiv an der modularen Fortbildungsreihe „Kinderschutz in der ambulanten Medizin“ mit. Sie richtet sich an Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen sowie weitere Fachkräfte der ambulanten Versorgung und vermittelt praxisnahes Wissen zu rechtlichen Grundlagen, Erscheinungsformen von Kindeswohlgefährdung, diagnostischen Möglichkeiten und Handlungsschritten im Verdachtsfall.
  • Erstmals wurde für das Saarland 2025 gemeinsam mit der Ärztekammer eine Fortbildungsreihe für einen gelingenden Kinderschutz im ambulanten medizinischen Bereich entwickelt. Die Fortbildungsreihe unterstützte Fachkräfte dabei, Anzeichen von Kindeswohlgefährdung sicher zu erkennen, gesetzliche Vorgaben korrekt einzuordnen, Abläufe in der ambulanten Praxis zu strukturieren und sich mit regionalen Unterstützungsstrukturen zu vernetzen. Die Module reichen von rechtlichen Grundlagen, Kenntnisvermittlung über Erscheinungsformen von Gewalt bis hin zu Frühen Hilfen und z.B. der sogenannten der Istanbul -Konvention. Weitere Fortbildungsreihen in den kommenden Jahren sind vorgesehen. Unser Beitrag in der Fortbildungsreihe: Der Kinderschutzbeauftragte des Saarlandes gestaltet das Modul „Hinführung und gesetzliche Grundlagen“ maßgeblich mit. Sein Beitrag umfasst:
    • die Einführung in das Saarländische Kinderschutzgesetz,
    • die Erläuterung rechtlicher Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten und Schnittstellen zwischen Medizin, Jugendhilfe und weiteren Akteuren.
  • Arbeitsgruppe Kinderschutz in der ambulanten Medizin zu § 8a SGB VIII: 2026 wurde gemeinsam mit Vertreter:innen eines Jugendhilfeträgers, der Ärztekammer und dem Jugendamt des Regionalverbands eine Arbeitsgruppe zu Kinderschutzverfahren in der ambulanten Medizin (§ 8a SGB VIII, § 4 KKG) gegründet. Ziel ist die Entwicklung praxisnaher Handlungsschritte und verbindlicher Verfahrensabläufe für den ambulanten Bereich der Kindermedizin. Diese werden mittels eines Flussdiagramms praxistauglich dargestellt. Damit wird gewährleistet, dass Kinderschutzverfahren im Saarland einheitlich, transparent und fachlich fundiert umgesetzt werden.
  • Seit 2023 bringen wir unsere Perspektive im Qualitätszirkel „Prävention und medizinischer Kinderschutz“ ein und arbeiten dort gemeinsam mit medizinischen Fachkräften an Qualitätsstandards und Weiterentwicklungen.
  • Darüber hinaus nehmen wir seit 2024 jedes Semester an der Ringvorlesung „Kinderschutz in der Medizin“ der Uniklinik Homburg teil und gestalten dort einen eigenen Vortrag, um zukünftige medizinische Fachkräfte frühzeitig für das Thema zu sensibilisieren.
  • Childhood-Haus Saarland: Ein besonderer Meilenstein war die Eröffnung des Childhood-Hauses im Jahr 2024 in Homburg. Bereits vor der Eröffnung und bis heute ist der Kinderschutzbeauftragte Kai Frisch im Lenkungsausschuss vertreten. Diese kontinuierliche Begleitung ermöglicht eine enge Verzahnung von Medizin, Psychologie, Jugendhilfe und Justiz, die Weiterentwicklung kindgerechter Strukturen und die bestmögliche Unterstützung betroffener Kinder.

Unser Ausblick:

Die bisherigen Kooperationen zeigen, wie wertvoll die enge Zusammenarbeit zwischen Medizin, Therapie und Jugendhilfe ist. Auch in Zukunft möchten wir diese Partnerschaften weiter vertiefen, gemeinsame Standards entwickeln und neue Formate schaffen, die Fachkräfte stärken und Kinderschutz im Saarland weiter professionalisieren. Unser Ziel bleibt ein engmaschiges, kompetentes Netzwerk, das Kinder und Jugendliche zuverlässig schützt und ihnen eine sichere Zukunft ermöglicht.