Saarländischer Rat für Kinderschutz
Der Saarländische Rat für Kinderschutz (SRK) entstand auf Grundlage des § 8 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen im Saarland (Saarländisches Kinderschutzgesetz – SKG). Der SRK unterstützt und berät den Kinderschutzbeauftragten in der Ausübung seiner Aufgaben, den Kinderschutz dauerhaft, zukunftsorientiert und fachlich breit im Saarland zu verankern.
Der SRK bündelt Expertise aus der Fachpraxis der Kinder- und Jugendhilfe, Wissenschaft, Politik, Medizin, Justiz, Bildung und Betreuung sowie Ehrenamt und Sport. Insgesamt 17 Mitglieder sowie ihre Stellvertretungen werden durch den Saarländischen Landkreistag, die zuständigen Ministerien, den Landesjugendhilfeausschuss und den Kinderschutzbeauftragten benannt. Die Berufung für die ehrenamtliche Tätigkeit im SRK erfolgt für die Dauer von fünf Jahren durch den Kinderschutzbeauftragten. Die Geschäftsstelle des SRK wird durch eine sozialpädagogische Fachkraft für Kinderschutz geführt. Der Rat tagt mindestens einmal pro Quartal und hat sich am 28. Mai 2024 konstituiert.
Der Saarländische Rat für Kinderschutz ist befugt, fachliche Beschlüsse zu fassen und Empfehlungen an die Landesregierung zu richten – eine Möglichkeit, von der das Gremium bereits Gebrauch gemacht hat, um wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Saarland zu setzen. Seit 2025 arbeiten zusätzlich drei thematische Arbeitsgruppen – „Kinderschutz in Ehrenamt und Sport“, „Kinderschutz im medizinischen und therapeutischen Bereich“ sowie „Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhilfe“ – die sich etwa alle drei Monate treffen und freiwillig von Mitgliedern des SRK getragen werden. So entsteht ein lebendiges, interdisziplinäres Netzwerk, das den Kinderschutz im Saarland nachhaltig stärkt.