Kinderschutzbeauftragter
Kai Frisch – Kinderschutzbeauftragter des Saarlandes
2023 wurde mit Kai Frisch erstmalig das Amt des unabhängigen Kinderschutzbeauftragten des Saarlandes besetzt. In die Arbeit bringt er über 35 Jahre Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe mit. Dazu gehören die fachliche und wirtschaftliche Verantwortung in fast allen Feldern der Jugendhilfe wie teilstationäre und ambulante Hilfen zur Erziehung, die Schulsozialarbeit und der Bereich der freiwilligen Ganztagsschule. Die Konzipierung und Entwicklung von Fachstellen im Bereich der Gewalt- und Kriminalitätsprävention sowie dem Themenfeld sexueller Missbrauch und der Aufbau von Projekten zur Gewaltprävention und zur Entwicklung sozialer Kompetenzen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch im vorschulischen und schulischen Kontext gehörte ebenfalls dazu.
Kai Frisch verfolgt damit sein Herzensanliegen, die Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Saarland voranzutreiben. In seinem gesamten beruflichen Handeln war und ist Kinderschutz integrativer Bestandteil in den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und als Grundhaltung fest verankert. Kai Frisch verpflichtet sich, den Kinderschutz in die gesamte Gesellschaft zu tragen und möchte dabei den Blick immer auf aktuelle Entwicklungen richten. Dies erfordert eine gute Vernetzung und Bereitschaft Kooperationen im gesamten Handlungsfeld zu fördern.
„Kinderschutz ist nicht verhandelbar. Er ist eine Aufgabe, die uns als gesamte Gesellschaft betrifft und fordert. Mein Ziel ist es, Kindern im Saarland ein sicheres, behütetes und chancenreiches Aufwachsen zu ermöglichen – frei von Misshandlung, Gewalt und Missbrauch“. Ein wirksamer Schutz gelingt am besten, wenn Familien von Anfang an gestärkt werden. „Wir möchten auf lückenlose Präventionsketten, die von der Kita über die Schule bis hin zum Eintritt in das Berufsleben reichen, setzen“.
Seine Vision: Kinder im Saarland müssen besser vor Misshandlung, Gewalt und sexuellem Missbrauch geschützt werden. Es müssen Bedingungen geschaffen werden, die ein gesundes Aufwachsen garantieren. „Um das zu erreichen, bringen wir das Thema Kinderschutz in die Fläche – direkt dorthin, wo Kinder und Jugendliche leben und lernen. Gemeinsam nehmen wir die Verantwortung wahr – für ein sicheres Saarland, mit echter Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Zukunftsperspektiven – für unsere Kinder und Jugendlichen“.
Kai Frisch (Kinderschutzbeauftragter)
0681-5016300
kinderschutzbeauftragter@soziales.saarland.de
Amt des Kinderschutzbeauftragten
Im November 2023 wurde das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Saarland, Saarländisches Kinderschutzgesetz (SKG) vom saarländischen Landtag verabschiedet und ist seit Ende Dezember 2023 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz schafft das Saarland die Grundlage, Kinderschutz als Gemeinschaftsaufgabe der Gesellschaft und somit der Menschen im Saarland in den Fokus zu rücken. Durch das SKG wird das Amt des Kinderschutzbeauftragten zugleich inhaltlich normiert; insbesondere werden dessen Aufgaben, Befugnisse, Zuständigkeiten sowie die organisatorische Einbindung verbindlich festgelegt.
In Angelegenheiten der Kinderrechte und des Kinderschutzes nimmt der Saarländische Kinderschutzbeauftragte eine Steuerungs- und Lotsenfunktion wahr. Zu den gesetzlichen Aufgaben des Amtes gehört es, den staatlichen Schutzauftrag zu unterstützen, bestehende Strukturen weiterzuentwickeln und die Qualität im Kinderschutz zu sichern. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, frei von Gewalt aufzuwachsen. Der Kinderschutzbeauftragte ist organisatorisch beim zuständigen Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie angesiedelt ist. Er übt sein Amt weisungsfrei und unabhängig aus. Diese Unabhängigkeit ist eine wesentliche, gesetzlich normierte Grundlage. Sie gewährleistet eine neutrale, fachlich fundierte und vertrauenswürdige Anlaufstelle. Zudem dient eine regelmäßige und transparente Berichterstattung der qualitativen Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Saarland. Als Themenhüter verfolgt der Kinderschutzbeauftragte das Ziel, Kinderschutz und Kinderrechte in die Gesellschaft hineinzutragen und nachhaltig zu verankern.